Zu dem gestrigen Pressebericht (1.3.2012) über die verfrühte Plakatierung der CDU erklärt der stellvertretende SPD-Vorsitzende Philipp Staudinger:

  • Wir hatten nicht vor, den Vorgang öffentlich zu machen und haben uns seit einer Woche bemüht, eine kollegiale Lösung zu finden. Da nun inzwischen eine Woche vergangen ist, ist naturgemäß der Kreis der Informierten angewachsen. Die Veröffentlichung war nicht beabsichtigt, aber aufgrund der verstrichenen Zeit und des informierten Personenkreises zu erwarten.
  • Zum Ablauf:

Am Donnerstag, den 23. Februar wurde das Ordnungsamt telefonisch über die Wahlplakate von Herrn Feser informiert. Mir wurde bestätigt, dass die CDU keine andere Genehmigung habe als die SPD und mir wurde zugesagt, dass man sich darum kümmern werde.

Da am darauffolgenden Freitag neue Plakate hinzugekommen waren, meldete ich mich am Morgen erneut beim Ordnungsamt. Mir wurde berichtet, dass Herr Feser noch Donnerstag Morgen über die Rechtswidrigkeit der Plakatierung informiert worden sei. Er habe aber eine Entfernung abgelehnt. Ich bat darum, dass die Stadtverwaltung entsprechende Schritte einleiten möge.

Da bis zum darauffolgenden Montag (27.2.)  keine Aktion der Verwaltung sichtbar war und über das Wochenende weitere Plakate gestellt wurden, schrieb ich an Herrn Hanne. Ich setzte Ihm eine Frist um tätig zu werden. Ich wies in außerdem darauf hin, dass er als Wahlleiter (derzeit in Vertretung der Oberbürgermeisterin) eine besondere Sorgfaltspflicht hat, die Gleichberechtigung der Kandidaten zu gewährleisten.
Am Nachmittag erhielt ich einen Anruf von Herrn Hanne, bei der er mir verschiedene Lösungsansätze vorschlug. Ich stimmte zu, dass die Plakathänger nicht abgehängt, sondern nur die Plakate vorübergehend entfernt werden müssten. Mir wurde von Herrn Hanne fest zugesagt, dass eine Frist bis Donnerstag gesetzt werden würde und ansonsten die Plakate umgehend von der Verwaltung entfernt würden. Außerdem bestätigte mir der Beigeordnete, dass die CDU keinerlei Genehmigung für die Plakate eingeholt habe.

Gestern Abend (29.2.) erhielt ich eine E-Mail von Herrn Hanne, dass die Plakate nicht entfernt würden, sondern andere Plakate (ich nehme an zu einer Veranstaltungsbewerbung) aufgehängt würden. Ein Abhängen durch die Verwaltung sei durch die kurze Überschreitung der Frist nicht verhältnismäßig.

  • Die Behauptung der CDU auch die SPD habe in der Vergangenheit zu früh Plakate gehängt ist falsch. Richtig ist, dass wir im Vorfeld der letzten Kommunalwahl eine Aktion mit Tempo-30-Plakaten durchgeführt haben. Im Unterschied zu der jetzigen Situation, wurden diese Plakate an wenigen Stellen gehängt, hatten keinen direkten Bezug zur Wahl und wir hatten zuvor eine Genehmigung zur Sondernutzung eingeholt.
  • Die Darstellung bei der sechs Wochen Frist handele es sich lediglich um eine Gentlements Agreement ist falsch. Wir haben die Sondernutzung für die Wahl beantragt und haben eine entsprechende Genehmigung der Stadt erhalten, dass eine Plakatierung frühestens sechs Wochen vor der Wahl erlaubt ist. Sollte die Verwaltung für diese Genehmigung keine Rechtsgrundlage haben, wäre dies in der Tat ein bemerkenswerter Vorgang. Richtig ist, dass es in der Vergangenheit eine Abmachung gab, dass die Parteien Ihre Plakatierung innerhalb der sechs Wochen Frist nicht gesondert anmelden mussten.
  • Der Vergleich mit der Graffiti-Aktion der JUSOS hinkt aus zwei Gründen. Zum einen handelt es sich um eine private Fläche und kann somit nicht von einer Regelung zur Sondernutzung des öffentlichen Raumes erfasst sein und zweitens handelt es ich um eine punktuelle Aktion und keine flächendeckende Wahlwerbung im gesamten Stadtgebiet.

Insgesamt möchte ich betonen, dass wir eine Woche lang versucht haben, eine kollegiale Lösung zu finden. Wir haben uns in diesem Zusammenhang auf Kompromisse eingelassen und uns auf Zusagen verlassen. Wir haben darauf verzichtet den Vorgang öffentlich zu machen.

Für uns ergeben sich aus dieser Angelegenheit vor allem Fragen nach der Rechtsauffassung des Mitbewerbers und nach einem fairen Umgang miteinander. Die Bewertung dieser Fragen werden wir aber anderen überlassen.